
Diagnosestellung bei ALSÄrztliche Untersuchung Zur Diagnosestellung ist die genaue Befragung des Patienten durch den Arzt (Anamnese) notwendig. Dann folgt eine genaue ärztliche Untersuchung der Funktionen des Nervensystems (Neurostatus). Der Hausarzt wird einen Spezialarzt für Neurologie beiziehen, der diese Untersuchung noch verfeinert. Anamnese und Neurostatus erlauben es dem Neurologen meistens bereits, den Verdacht auf eine ALS zu erheben oder auszuschliessen Zusatzuntersuchungen sind wichtig, um andere mögliche Krankheiten zu suchen (insbesondere die oben aufgeführten), welche die Symptome erklären könnten. Es gibt keine Zusatzuntersuchung, die für sich allein die Diagnose einer ALS bestätigen könnte. Deshalb sind immer mehrere Untersuchungen notwendig. Es ist im Allgemeinen sinnvoll, diese während einer kurze Hospitalisierung vornehmen zu lassen, wo Ärzte verschiedener Fachrichtungen zusammenarbeiten.
Folgende Zusatzuntersuchungen gehören zum Abklärungsgang bei der ALS (im Einzelfall sind aber andere Abklärungsgänge möglich! Der behandelnde Neurologe bespricht die Notwendigkeit oder Entbehrlichkeit einer Untersuchung mit dem Patienten):
  | Elektroneuromyographie |
  | Laboruntersuchungen (Blut und Liquor) |
  | Röntgenuntersuchungen |
  | Muskelbiopsie |
  | Untersuchung der Lungenfunktion (Spirometrie) |
Elektroneuromyographie (ENMG)
Die Elektroneurographie erlaubt es, die Leitfähigkeit der Nervenbahnen auszumessen. Damit können zum Beispiel Nervenentzündungen gesucht bzw. bestätigt werden. Bei dieser Untersuchung werden die Nerven mit kleinen Stromstössen gereizt, und dann die dadurch ausgelöste Muskelzuckung gemessen. Die Methode erlaubt es, die Geschwindigkeit der Nervenleitung zu messen.
Die Elektromyographie dient dazu, die Muskulatur selbst zu untersuchen. Ist das versorgende Motoneuron geschädigt, so kommt es zu charakteristischen Veränderungen der elektrischen Muskelaktivität, die apparativ über eine eingestochene Nadel erfasst und aufgezeichnet werden kann. Der Arzt kann damit zwischen einer Muskelkrankheit und einer Nervenkrankheit unterscheiden. Auch ist damit festzustellen, ob sich der Körper gegen den Nervenzelluntergang wehrt, indem er gesunde Nervenfasern neue Äste aussprossen lässt, welche der Muskellähmung entgegenwirken.
Die magnetische Reizung des Gehirnes ermöglicht die Feststellung von Störungen der Nervenbahnen im Bereiche des Hirnes und des Rückenmarkes. Die dazu erforderliche Reizung ist schmerzlos und ungefährlich. Durch den Magnetreiz wird eine Muskelzuckung ausgelöst, deren Grösse und Zeitintervall bis zum Auftreten gemessen werden können.
Laboruntersuchungen
Im Blut werden Zeichen einer Entzündung, eines Vitaminmangels, einer Muskelkrankheit oder einer sonstigen schweren Erkrankung gesucht. Die Untersuchung des Liquors («Nervenwasser» / Flüssigkeit, die das Gehirn und das Rückenmark umgibt) dient der Suche nach einer Entzündung des Rückenmarkes oder des Gehirns. Der Liquor wird durch einen Nadelstich gewonnen, welcher im Bereiche der Lendenwirbelsäule (Lumbalpunktion) und nicht etwa, wie oft fälschlich angenommen, am Rückenmark erfolgt. Dieser kleine Eingriff ist somit ungefährlich, wenn auch etwas unangenehm.
Bildgebende Verfahren
Es ist oft sinnvoll, zur Abgrenzung gegenüber ALS nach einer Einengung des Rückenmarkes zu suchen. Dies wird heute im allgemeinen mit einer Kernspintomographie (MRI) getan. Gelegentlich wird auch ein Myelogramm durchgeführt, eine Röntgenuntersuchung mit Einfüllung von Kontratstmittel in den Liquorraum. Im Einzelfall kann es auch angebracht sein, eine MRI des Gehirns anzufertigen.
Muskelbiopsie
Die Entnahme eines kleinen Stücks Muskel (meist aus dem Oberschenkel oder der Oberarmmuskulatur) kann dann sinnvoll sein, wenn eine eigenständige Muskelkrankheit vorliegen könnte. Die Muskelbiopsie wird unter lokaler Anästhesie entnommen, wobei das Muskelgewebe selbst nicht unempfindlich gemacht werden darf, weil es dadurch geschädigt würde. Die Muskelbiopsie muss im Labor speziell gefärbt und geschnitten werden, sodass das Resultat der Untersuchung nicht sofort vorliegt.
Lungenfunktionsprüfung
Atemschwäche ist ein häufiges Problem bei ALS. Atemstörungen können wirkungsvoll behandelt werden; mit der Behandlung darf aber nicht zu lange gewartet werden. Deshalb ist es oft sinnvoll, schon bald nach Diagnosestellung der ALS eine Lungenfunktionsprüfung durchzuführen. Viele ALS-Zentren empfehlen die regelmässige Untersuchung der Lungenfunktion in Abständen von 3 - 6 Monaten, um den richtigen Zeitpunkt zur apparativ unterstützten Beatmung nicht zu verpassen.
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